Platzregeln
A. Allgemeines
Es gelten die Allgemeine Wettspielordnung des Golfclubs zu Gut Ludwigsberg und die nachstehenden Platzregeln, bei Ligaspielen die jeweils einschlägigen Ligastatuten und Turnierbedingungen des BGV und des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese können im Sekretariat eingesehen werden.
B. Platzregeln
1. Ausgrenzen (Regel 18.2)
Eine Ausgrenze wird durch weiße Pfähle, Zäune oder weiße Linien gekennzeichnet. Sofern weiße Linien auf dem Boden „Aus“ kennzeichnen, haben diese Vorrang.
• Der Weidezaun linksseitig an Bahn 3 bezeichnet die Ausgrenze.
2. Penalty Areas (Regel 17)
Alle durch gelbe oder rote Pfähle oder gelbe oder rote Linien gekennzeichneten Bereiche. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
3. Spielverbotszonen (Regel 2.4)
Alle Blumenbeete und alle Flächen die durch blaue Pfosten gekennzeichnet sind, gelten als Spielverbotszone, die als ungewöhnliche Platzverhältnisse zu behandeln ist. Bei Behinderung durch die Spielverbotszone muss straflose Erleichterung nach Regel 16.1f in Anspruch genommen werden.
Die Penalty Area zwischen Bahn 2 und Bahn 3 ist eine Spielverbotszonen mit Betretungsverbot und durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Liegt der Ball in der Spielverbotszone, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt. Der Spieler muss Erleichterung nach Regel (17.1e) in Anspruch nehmen. Liegt der Ball außerhalb der Spielverbotszone im Gelände, aber die Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verhaltensvorschrift bei einem Turnier, fällt die Grundstrafe an.
Bei Zuwiderhandlungen außerhalb von Turnieren behält sich die Clubleitung vor, Sanktionen zu erlassen.
4. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)
Boden in Ausbesserung
(1) Jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist. Ist beides vorhanden, gilt die Linie.
(2) Frisch verlegte Soden
(3) Frisch eingesäte Flächen
(4) Mit Kies verfüllte Drainagegräben
(5) Sämtliche Blumenbeete
(6) Tierlöcher
Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des Spielers behindert.
5. Unbewegliche Hemmnisse
sind u.a. mit Pfählen, Manschetten, Bändern oder Seilen gekennzeichnete Anpflanzungen
6. Stromleitungen
Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass der Ball eines Spielers eine Stromleitung innerhalb der Platzgrenzen getroffen hat, zählt der Schlag nicht. Der Spieler muss einen Ball straflos von der Stelle des vorherigen Schlags spielen (siehe Regel 14.6).
7. Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels
Eine Spielunterbrechung in einer gefährlichen Situation wird durch einen langen Signalton bekannt gegeben. Alle anderen Unterbrechungen werden durch wiederholt drei kurze Töne bekannt gegeben. In beiden Fällen wird die Wiederaufnahme des Spiels durch wiederholt zwei kurze Töne bekannt gegeben. Siehe Regel 5.7b.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b: Disqualifikation
Anmerkung: Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers, vgl. Regel 5.7a.
8. Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6)
Für jedes Loch wird eine maximale Spielzeit angegeben, basierend auf der Länge und dem Schwierigkeitsgrad des Lochs. Die maximale Spielzeit für die Beendigung der Runde wird durch die Spielleitung vor dem Turnier bekannt gegeben. Der Spieler hat sicherzustellen, die Richtlinien für zügiges Spiel (Regel 5.6) zu kennen. Diese werden strikt durchgesetzt.
Strafe für Verstoß gegen die Richtlinien:
Strafe für den 1. Verstoß: Verwarnung durch die Spielleitung und Mitteilung der Strafe bei weiterem Verstoß
Strafe für den 2. Verstoß: ein Strafschlag (Zählspiel), ein Strafschlag (Lochspiel)
Strafe für den 3. Verstoß: zusätzlich zwei Strafschläge (Zählspiel), Lochverlust (Lochspiel)
Strafe für den 4. Verstoß: Disqualifikation (Zählspiel), Disqualifikation (Lochspiel)
9. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Für Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung Ergänzend zu Regel 1.2a von allen Spielern zu erwartendes Verhalten gilt:
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Ein Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens.
Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Versäumnis, den Platz zu schonen (Divots zurücklegen, Pitchmarken ausbessern, Bunker rechen), einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums.
10. Strafen
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).
C. Hinweise
Entfernungsmarkierungen zum Grünanfang:
rot: 150 m
weiß: 100 m
(Vermessungsmarken im Boden sowie Vierkantpfosten am Fairway Rand)
Fahnenpositionen:
Vorn: gelb
Mitte: weiß
Hinten: rot
Gültig ab 01.08.2021